Negotiation - Verhandeln
Als Verhandlung wird im betriebswirtschaftlichen, juristischen, soziologischen und privat-emotionalen Bereich des menschlichen Zusammenlebens ein Interessensausgleich verstanden, durch den widersprechende Bedürfnisse von zwei oder mehreren Parteien mit Hilfe von Kommunikation und Strategie ausgeglichen werden sollen. Charakteristisch und als Abgrenzung gegenüber kriegerischer Intervention ist die Tatsache, dass mehrere Seiten von Beginn an bereit sind, Zugeständnisse zur Schaffung eines Kompromisses für den zumindest teilweisen Ausgleich ihrer Bedürfnisse einzugehen.
Eine Verhandlung findet immer dann statt, wenn sich zwei (bilaterale Verhandlung) oder mehrere (polylaterale Verhandlung) Parteien begegnen und ihren Interessenskonflikt friedlich lösen. Obwohl der Verhandlungsbegriff sehr weit gefasst ist, findet er seine Grenzen im Übergang vom friedlichen Interessenausgleich am Verhandlungstisch oder vor Gericht durch die Eskalation zwischen den Konfliktparteien mit Hilfe von Waffengewalt (Krieg) oder mit Hilfe von Schutzrechten (Patente) bzw. handelsrechtlichen Sanktionen (Wirtschaftskrieg).
Unterhalb dieser Gewaltschwelle finden sich vielfältige Formen der Verhandlungsführung, beginnend bei der Partnerwahl (Attraktivität, Versorgungssicherheit, emotionale Nähe etc.), über eher sachliche Auseinandersetzungen zwischen Geschäftspartnern, endend bei institutionalisierten Verhandlungen vor Gericht bzw. zwischen Behörden oder Anstalten des öffentlichen Rechtes (Länder, Staaten).







